Firmenrechtsschutz

Wer ist in der Firmenrechtsschutz versichert ?

- Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als Gewerbetreibender / Selbständiger versichert

- den von Ihnen bestellten beruflichen vertreter sowie
- die bei Ihnen beschäftigten Arbeitsnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung Ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesener Dienstfahrten und als Fahrer von fremden, in Obhut gegebenen Fahrzeuge.

Was ist in der Firmenrechtsschutz versichert ?
Für Ihr Gewerbe kann in folgenden Sparten Versicherungsschutz geboten werden

Im Berufsbereich

aus Ihrer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wie z.B. bei

- rechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, z.B. bei Problemen mit Ihren Beschäftigten (Kündigung, Abmahnungen etc)

- gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder der Berufsgenossenschaft bis hin zu

-strafrechlichen Themen

Im Verkehrsbereich

- als Eigentümer oder Halter aller auf Sie bzw. Ihr Unternehmen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf Ihren Namen oder den Namen Ihrer Firma mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - ohne Tonnagebeschränkung,

- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge,

- als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art (gilt für Inhaber / Geschäftsführer)

- alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt

- alle Beschäftigten

im Immobilienbereich

- für Eigentümer und / oder Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte aller gewerblich selbstgenutzen Objekte (ohne Vermietung) mit dazugehöriger/n Garage/n oder Kraftfahrzeug- Abstellplätzen.

>>>> Firmenrechtsschutz Vergleich

im privaten Bereich der Firmenrechtsschutz

Wer ist versichert ?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihrer Familie, das heißt:

- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altesgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsauspurch besteht.

- die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder

Was ist versichert ?

Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz soweit wie von Ihnen gewählt:

im Privatbereich

Bei Risiken des täglichen Lebens

- aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
- bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen
- bei Geldendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
oder
- den Sozialversichergsträgern

im Berufsbereich

Als Nichtselbständige (Arbeiter / Angestellte / Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B.

- Kündigung oder
- Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
- steuerrechtlichen Themen

im Verkehrsbereich

(siehe Verkehrsbereich im gewerblichen Bereich) ... ohne Absicherung der Beschäftigten

Im Immobilienbereich

- als Eigentümer und / oder Mieter für die von Ihnen selbstgenutzte Wohneinheit


   
 

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